Allgemeine Geschäftsbedingungen Seoness

Gültig ab: 01.09.2025

Online-Marketing-Beratung

Lilienweg 9

14476 Potsdam

Inhaberin: Lisa Marie Gottschalk

Telefon: +49 331 76 99 52 30

E-Mail: kontakt@seoness.de

Internet: www.seoness.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE345138341

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seoness Online Marketing Beratung für Suchmaschinenoptimierung (nachfolgend: Seoness) sind Inhalt des Vertrages.
  2. Seoness bietet ihren Kunden und Kundinnen ein umfassendes Angebot im Bereich der Online-Marketing-Beratung und erbringt diese ausschließlich unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden, werden nicht anerkannt, es sei denn die Seoness hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Seoness in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Seoness mit dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Seoness schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (Vertragspartnern) im Sinne des § 14 BGB ab. Die Vertragspartner sind frei darin, ob und zu welchen Konditionen sie Einzelverträge miteinander abschließen. Der Inhalt des jeweiligen Einzelvertrages ergibt sich dann aus dem Angebot, der Dienstleistungsvereinbarung (Auftrag) mit entsprechenden Einzelvertragsbedingungen und den AGB. Bestimmungen oder zusätzliche Vereinbarungen eines Einzelvertrages haben bei Widersprüchen gegenüber den AGB Vorrang.
  5. Angebote Seoness erlöschen spätestens einen Monat nach ihrer Abgabe, es sei denn, aus ihrem Inhalt ergibt sich ausdrücklich etwas anderes. Holt der/die Kunde/Kundin für Leistungen, welche ihm von der Seoness bereits angeboten wurden, Gegenangebote anderer Unternehmen ein, so hat Seoness das Recht, aber nicht die Pflicht, dem Kunden nach Einsicht des Gegenangebotes einmalig ein neues verbindliches Angebot zu unterbreiten.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand, Art und Umfang der Leistungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bestimmt für Angebote, Verträge und Rechnungen von Seoness über Leistungen, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen auf Grundlage von unterschriebenen Angeboten und Verträgen.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines schriftlich abgegebenen Angebots von Seoness. Die Präsentation von Leistungen auf der Webseite, Flyern, Prospekten, Anzeigen oder jeglicher anderer Form von Werbung ist nicht bindend.
  2. Seoness erbringt Leistungen in der Online-Marketing-Beratung zum Zweck der Suchmaschinenoptimierung. Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus dem zwischen Seoness und dem Kunden geschlossenen Vertrag oder dem unterschriebenen Angebot.
  3. Grundlage von Auftrag und Zusammenarbeit sind die Vorbesprechungen der Vertragspartner sowie regelmäßige Besprechungen und hierbei erstellte Dokumente. Auf dieser Basis werden auch die Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit laufend fortentwickelt.
  4. Der Auftragnehmer (Seoness) bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Seoness ist frei darin, wie die Leistungen gestaltet und umgesetzt werden, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden oder der Kunde von einer ihm eingeräumten Befugnis zur Projektleitung und -steuerung Gebrauch gemacht hat. Andernfalls besteht keine Weisungsbefugnis des Kunden/der Kundin (Auftraggeber). Alle Arbeiten zur Auftragsabwicklung werden einvernehmlich vor Auftragsbeginn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt, beziehungsweise in regelmäßigen Beratungsgesprächen neu festgelegt.
  5. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung der bereits festgelegten Maßnahmen bzw. Leistungen, so muss er dies frühestmöglich und in angemessener Form mitteilen. Bei Änderungswünschen, die Maßnahmen oder Leistungen betreffend, kann Seoness die Leistungserbringung von zuvor vereinbarten Leistungen komplett oder vorübergehend einstellen.
  6. Seoness prüft den Änderungswunsch des Kunden im Hinblick auf die Durchführbarkeit sowie auf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand überschlägig. Ergibt sich dabei, dass der Mehraufwand ohne weiteres bezifferbar ist, so wird dieser dem Kunden mitgeteilt. Ist jedoch nach Ansicht von Seoness zunächst eine eingehende und nach Aufwand zu vergütende Prüfung notwendig, so schätzt Seoness den damit verbundenen Mehraufwand. Der Kunde entscheidet dann unverzüglich, ob er die vergütungspflichtige Prüfung wünscht.
  7. Erbringt Seoness mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Kunden, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von Seoness in Rechnung gestellt. Eine Zusatzleistung gilt als unerheblich, soweit sie nicht mehr als 30 Minuten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

§ 3 Fremdleistungen, Drittdienstleister

  1. Soweit Fremdleistungen (z. B. Programmierung, Bilder, Fotos, Töne etc.) von Drittanbietern im Einzelvertrag oder sonst ausgewiesen sind, wird Seoness vom Kunden bevollmächtigt, diese im Namen des Kunden oder von Seoness auf Kosten des Kunden (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Lieferanten oder deren Vertriebspartner zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde wird alle einschlägigen Bedingungen für Fremdleistungen beachten und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. Seoness ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. Schaltet der Kunde weitere Dienstleister (nachfolgend: Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden.
  2. Seoness ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen

  1. Seoness behält sich das Eigentum an den Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
  2. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch Seoness steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Kunden vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß vom Kunden zu erbringenden Handlungen gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.
  3. Der Kunde erhält vorbehaltlich abweichender Regelung im Einzelvertrag an Leistungen von Seoness ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
  4. Seoness kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z. B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.
  5. Bei für den Kunden kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von Seoness anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.
  6. Der Kunde wird urheberrechtliche (z. B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf Seoness in oder bei Leistungen unverändert beibehalten.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  1. Die jeweilige Vergütung wird im Einzelvertrag festgelegt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und/oder unterschriebenen Angebot vom Kunden.
  2. Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
  3. Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in § 2 weder unter- noch überschritten. Gibt Seoness (z. B. als Kostenübersicht im Angebot) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag dar.
  4. Wird der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten – wobei Seoness den Kunden hierauf hinweist – kann der Kunde die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Überschreitung kündigen; Seoness erhält dann die tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.
  5. Für Leistungen, welche Seoness im Einvernehmen mit dem Kunden nicht an ihrem Sitz erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind zu 50 % Arbeitszeiten.
  6. Seoness darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist Seoness berechtigt, monatlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag werden bei Kostenvoranschlägen oder Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Übergabe fällig.
  7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung kann Seoness Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
  8. Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeträgen in Rückstand oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Seoness die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Leistungen zurückbehalten.
  9. Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeträgen, Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist Seoness berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.
  10. Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig.

§ 6 Pflichten des Kunden

Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt, verpflichtet sich dieser, Seoness bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Hierzu zählen folgende Punkte:

  1. Der Kunde erklärt sich bereit, Seoness etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen.
  2. Der Kunde erklärt sich bereit, Seoness und ggf. deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Fremd- und Drittdienstleister, Subunternehmer Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren.
  3. Der Kunde unterstützt Seoness unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet.
  4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst wird der Kunde mit ausreichend und geeignetem Personal zuarbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung stellen.
  5. Vom Kunden festgestellte Fehler, Mängel oder Störungen sind unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender Beschreibung zu melden. Der Kunde wird Seoness überdies im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und die übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten.
  6. Die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Besprechungen sind vom Kunden so mit Seoness abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert wird. Im Zweifelsfall muss der Kunde rechtzeitig Rücksprache mit Seoness halten.
  7. Der Kunde wird erforderliche Materialien (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung stellen. Der Kunde wird nur solches Material liefern, das die von Seoness benötigten Formate aufweist und hinsichtlich des Inhaltes und Trägers qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme).
  8. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z. B. Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten. Der Kunde stellt sicher, dass Seoness die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Wird Seoness, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch Dritte aufgrund einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, die aus Materialen resultiert, welche der Kunde Seoness zur Verfügung gestellt hat, so stellt der Kunde Seoness von sämtlichen Ansprüchen frei.
  9. Etwaig erforderliche Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z. B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden, außer im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.
  10. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für Seoness kostenfrei erbracht werden. Die Pflichten des Kunden gemäß dieses § 6 erfüllt er auf seine Kosten.
  11. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden.
  2. Die Regelungen dieser AGB bleiben auch nach ihrer Beendigung für alle unter ihnen abgeschlossenen Einzelverträge in Kraft.
  3. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Bei etwaigen Werkverträgen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Regelung.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Bei Kündigung oder Vertragsende wird Seoness die kundeneigenen Daten in dem Zustand, wie sie bei Seoness vorhanden sind, dem Kunden zum Download durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten für einen Zeitraum von einem Monat anbieten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Seoness zur Löschung berechtigt. Darüberhinausgehende Leistungen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung.
  6. Im Falle der Kündigung im laufenden Monat und sofern bereits Leistungen erbracht wurden, werden diese nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung auf der Grundlage der Angebotspreise und/oder Vertragspreise abgerechnet.
  7. Unterlässt der Kunde ohne Verschulden eine ihm nach dem Angebot und/oder Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch den Vertragspartner (Seoness) außerstande, die Leistung angebotsgemäß zu erbringen, so kann der Vertragspartner dem Kunden zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
  8. Seoness ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt.
  9. Seoness behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Kunden umgehend zu beenden, sofern dieser sich unangemessen oder rechtswidrig verhält; hierzu zählen insbesondere Beleidigungen, Drohungen, übergriffiges Verhalten oder jedwede Form des Gesetzesverstoßes.
  10. Wurde dem Kunden nach Vertragsabschluss eine Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, bis der Kunde den Vertrag kündigt. In diesem Fall wird der gesamte Betrag auf einmal fällig – spätestens mit dem Ende der Zusammenarbeit.

§ 8 Leistungen und Leistungszeitpunkte

  1. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur bei endgültiger Vereinbarung verbindlich. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen der Zusammenarbeit fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde einen Monat nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
  2. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen Seoness, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Seoness nur schriftlich oder textförmlich zugesagt werden. Verbindliche Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei in Verzug gerät, sind stets schriftlich oder in Textform festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Seoness nicht zu vertreten.
  4. Der Kunde prüft und testet die ihm übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; Seoness kann dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartnern etwas anderes abgestimmt wurde.
  6. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere Abweichungen, die die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
  7. Erklärt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber Seoness keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen als abgenommen.
  8. Als Abnahme gilt die Erklärung des Kunden, dass der Auftrag laut Angebot und/oder Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Bei Nichtabnahme gibt der Kunde Seoness die Gründe bekannt und setzt, sofern eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Kunden aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
  9. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Garantie

  1. Seoness übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der erbrachten Leistungen im Bereich der Online-Marketing-Beratung und Suchmaschinenoptimierung.
  2. Technische Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten können ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbart werden.
  3. In dem Umfang, in dem Seoness eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet Seoness auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie.
  4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform.
  5. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von Seoness vorgenommen hat, wenn Anleitungen oder Hinweise von Seoness nicht befolgt werden, die Leistungen unsachgemäß behandelt werden oder wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden.
  6. Der Kunde meldet Mängel schriftlich unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Er unterstützt Seoness im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.
  7. Der Kunde ist selbst verantwortlich für den störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-Systems. Die Beseitigung von Störungen und Mängeln am Content-Management-System des Kunden ist seitens Seoness nicht geschuldet. Der Kunde muss sich selbst gegen Angriffe (z. B. Hacking, DDOS etc.) oder sonstige Störungen schützen.
  8. Seoness haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang von übernommenen Garantien.
  9. Im Übrigen haftet Seoness bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.
  10. Dem Kunden ist die Bedeutung und Notwendigkeit regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer Datensicherung bekannt. Sollte der Kunde die Datensicherung nicht oder nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, ist die Haftung von Seoness begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  11. Eine weitergehende Haftung von Seoness besteht nicht.

§ 10 Verschwiegenheit

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Eine rechtlich verbindliche Geheimhaltungsvereinbarung wird von den Vertragsparteien gesondert abgeschlossen.
  2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

§ 11 Hinweise zum Datenschutz

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Soweit für die Erbringung von Leistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig ist, informieren sich die Vertragspartner gegenseitig. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen, und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls hieran Zweifel bestehen.
  2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Seoness personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallen, für die Zwecke der Vertragserfüllung erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Der Kunde holt – soweit erforderlich – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein. Soweit Seoness Leistungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erbringt, wird der Kunde die Einzelheiten der auftragsgemäßen Datenverwendung schriftlich konkretisieren, sofern dies nicht bereits im Vertrag geregelt ist.

§ 12 Änderung von AGBs, von Leistungskonditionen und/oder Preisen

  1. Seoness ist berechtigt, diese AGB, Leistungskonditionen und/oder Preise mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sind.
  2. Änderungen zu Ungunsten des Kunden nimmt Seoness nur aus triftigen Gründen vor. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) technische Neuerungen für die geschuldete Leistung erforderlich werden oder (b) Dritte, von denen Seoness notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Leistungen oder Preise ändern. Seoness informiert den Kunden über entsprechende Änderungen mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde, hat er das Recht, den Vertrag oder den von den Änderungen betroffenen Teil des Vertrages mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.

§ 13 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Der Kunde erhält an allen von Seoness bzw. von beauftragten Drittdienstleistern erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Sind Programmierleistungen Gegenstand der Leistung, ist die Herausgabe des Quellcodes nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  3. Stellt der Kunde eigene Inhalte zur Verfügung, räumt er Seoness sämtliche für die Angebots- und/oder Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung, zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang. Die Rechte dürfen an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte weitergegeben oder unterlizenziert werden. Außerdem dürfen die zur Durchführung von Suchmaschinenmarketing erforderlichen Rechte den Suchmaschinenbetreibern eingeräumt werden. Es handelt sich jeweils um einfache Nutzungsrechte.
  4. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an von Seoness und/oder von beauftragten Dritten erstellten Analysen, Konzepten und Arbeitsergebnissen verbleiben bei Seoness. Der Kunde erhält jedoch ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen der jeweiligen Vertragsdurchführung.

§ 14 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Seoness darf den Kunden als Referenz nennen. Beide Vertragspartner dürfen außerdem zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, soweit kein Konflikt mit Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten besteht.
  2. Seoness ist berechtigt, auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung hinzuweisen. Der Kunde kann dem widersprechen, wenn dadurch seine berechtigten Interessen erheblich beeinträchtigt würden. Im Übrigen sind urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf Seoness unverändert beizubehalten.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Seoness unbestrittenen Gegenforderungen geltend machen.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Seoness.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz von Seoness zuständige Gericht. Seoness ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelverträge ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

AGB Version: 1
Stand: August 2025


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